Q&A: Frage an Juristen: Gibt es rechtliche Vorschriften, was die Häufigkeit des Rasenmähens betrifft?

Frage von blauclever: Frage an Juristen: Gibt es rechtliche Vorschriften, was die Häufigkeit des Rasenmähens betrifft?
In diesem Fall handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, das ohne Zaun an drei weitere bebaute anschließt. Zwei davon sind nach guter deutscher Sitte sehr gepflegt, also mit fast golfplatzreifem Rasen, eines etwas naturnäher.
Die Wiese selbst soll nach Forderungen zweier Nachbarn regelmäßig gemäht werden, da das “ein Saustall” sei und man sich mit so etwas nebendran schämen müsste. Auch würden unliebsame Samen auf ihr Grundstück fliegen.
Bis jetzt wurde sie immer zweimal im Jahr gemäht. Viele seltenere Pflanzen, darunter auch prächtige hohe Disteln haben sich das Terrain geteilt.
Wie oft MUSS man eine Wiese in so einer Lage mähen?
// Diese Frage gehört NICHT zu den Spaßfragen!
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Answer by Spirit
Frage doch mal beim “Verein bayrischer Distelfreunde”, wie die zu Deinem Anliegen stehen.

Nachtrag: Schau mal, hier gibt es jede Menge Antworten zu Deiner Frage

U,a. heißt es dort: Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93)

Gegen eine Besitzstörung durch Grenzunkraut kann man in der Regel nicht mit Erfolg gegen den Nachbarn vorgehen. Bei totaler Verunkrautung des Nachbargrundstücks und dadurch verursachten Samenflug und Verunkrautung des eigenen Grundstücks ist ein Unterlassungsanspruch denkbar, §§ 906, 1004 BGB.

Aber ob man mit dem Unterlassungsanspruch durchkommt ist fraglich. In den meisten Fällen wird so was abgelehnt.

http://www.hausgarten.net/gartenforum/rasen/28252-ist-rasenmaehen-pflicht.html

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3 Kommentare bisher

  1. Verdinand . am 28.01.2012

    Es gibt KEINE Pflicht zu mähen.
    Ausnahme ist die Pflicht zur Bekämpfung meldepflichtiger Schad-Pflanzen, wie Ambrosia.
    Die Definition von “Unkraut” obliegt dem Grundstückseigentümer.
    Entsprechende Verordnungen der Gemeinden sind seit Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes hinfällig.
    Ein 2-maliges Mähen der Wiese ist völlig in Ordnung.

  2. Klaus H am 28.01.2012

    Man sollte es nach seinem Geschick und seinem Gewissen nach tun, wenn das Gras erst blüht verteilen sich die Samen in der Umwelt oder beim Nachbarn, um das zu vermeiden sollte man es tun.

  3. Interheidi am 28.01.2012

    Bin zwar kein Jurist, aber hier auf dem Land (Eifel) wird das wie folgt geregelt:
    Jeder Anwohner, dessen Grundstück an eine Wiese stößt, mäht von der Wiese jedes mal 2 Rasenmäherbreiten mit. So begrenzt man etwas das übergreifen der Kräuter, die man auf seinem gepflegten Rasen nicht haben will. Und Wiese zweimal mähen reicht, hier kriegt ein Bauer sogar Geld, wenn er nur einmal und etwas später mäht. Disteln sollte man wohl etwas reduzieren, gehören in der Vielzahl nicht zur Wiese, sondern zum Brachfeld, und da kann man innerhalb der
    Bebauung sicher etwas dagegen haben.

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