Q&A: Frage an Juristen: Gibt es rechtliche Vorschriften, was die Häufigkeit des Rasenmähens betrifft?
Frage von blauclever: Frage an Juristen: Gibt es rechtliche Vorschriften, was die Häufigkeit des Rasenmähens betrifft?
In diesem Fall handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, das ohne Zaun an drei weitere bebaute anschließt. Zwei davon sind nach guter deutscher Sitte sehr gepflegt, also mit fast golfplatzreifem Rasen, eines etwas naturnäher.
Die Wiese selbst soll nach Forderungen zweier Nachbarn regelmäßig gemäht werden, da das “ein Saustall” sei und man sich mit so etwas nebendran schämen müsste. Auch würden unliebsame Samen auf ihr Grundstück fliegen.
Bis jetzt wurde sie immer zweimal im Jahr gemäht. Viele seltenere Pflanzen, darunter auch prächtige hohe Disteln haben sich das Terrain geteilt.
Wie oft MUSS man eine Wiese in so einer Lage mähen?
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Answer by Spirit
Frage doch mal beim “Verein bayrischer Distelfreunde”, wie die zu Deinem Anliegen stehen.
Nachtrag: Schau mal, hier gibt es jede Menge Antworten zu Deiner Frage
U,a. heißt es dort: Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93)
Gegen eine Besitzstörung durch Grenzunkraut kann man in der Regel nicht mit Erfolg gegen den Nachbarn vorgehen. Bei totaler Verunkrautung des Nachbargrundstücks und dadurch verursachten Samenflug und Verunkrautung des eigenen Grundstücks ist ein Unterlassungsanspruch denkbar, §§ 906, 1004 BGB.
Aber ob man mit dem Unterlassungsanspruch durchkommt ist fraglich. In den meisten Fällen wird so was abgelehnt.
http://www.hausgarten.net/gartenforum/rasen/28252-ist-rasenmaehen-pflicht.html
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